# Zulassung (admission)

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- Modified: 2022-10-15T09:15:15+00:00
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## Definition

Aufsichtsrechtlich definiert als ein förmlicher Hoheitsakt, welcher die Befugnis verleiht, die Tätigkeit eines Finanzdienstleisters auszuüben.– An der Börse die – die vom Börsenvorstand ausgesprochene Berechtigung einer Person, am Handel teilzunehmen oder – die Aufnahme eines Papiers in den Handel. – Siehe Bankenführerschein, Bönhase, Erlaubnis, Zulassungspflicht. Achtung: Das Finanzlexikon ist urheberrechtlich geschützt und darf ohne die ausdrückliche Einwilligung lediglich zum privaten Gebrauch benutzt werden! Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec. Professor Dr. Eckehard Krah, Dipl.rer.pol. E-Mail-Anschrift: info@jung-stilling-gesellschaft.de https://de.wikipedia.org/wiki/Gerhard_Ernst_Merk https://www.jung-stilling-gesellschaft.de/merk/ https://www.gerhardmerk.de/

## Machine-readable

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