# Zinsung (interest yield; interest payment)

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- Modified: 2022-10-15T09:15:15+00:00
- Language: de

## Definition

Der (Brutto)Ertrag aus einer Investition; die Abgeltung für Leihkapital und damit ein anderer, auch heute manchmal noch gebrauchter Ausdruck für Verzinsung. – Zahlung des vertraglich vereinbarten Betrags für die Nutzung von Leihkapital zum jeweiligen Zinstermin. – In alten Dokumenten auch von Hörigen zu entrichtende Naturalabgabe an die Herrschaft, früher üblicherweise zweimal jährlich an Georgi (24. April) und Michaeli (29. September) fällig. – Siehe Abgabe, Detz, Frongeld, Zehnt. Achtung: Das Finanzlexikon ist urheberrechtlich geschützt und darf ohne die ausdrückliche Einwilligung lediglich zum privaten Gebrauch benutzt werden! Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec. Professor Dr. Eckehard Krah, Dipl.rer.pol. E-Mail-Anschrift: info@jung-stilling-gesellschaft.de https://de.wikipedia.org/wiki/Gerhard_Ernst_Merk https://www.jung-stilling-gesellschaft.de/merk/ https://www.gerhardmerk.de/

## Machine-readable

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