# Puffer, gegenzyklischer (countercyclical capital buffer, CCCB)

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- Post ID: 586178
- Modified: 2022-10-15T09:14:26+00:00
- Language: de

## Definition

Im Vorgriff auf allfällige Regelungen in Basel-III bereits zu Jahresende 2010 von den wichtigsten Industrienationen getroffene Vereinbarung, derzufolge die nationalen Aufsichtsbehörden heimische Banken zwingen können, ihre Eigenkapitalquote zu erhöhen, sobald sich Hinweise einer Blase zeigen. Als Masstab für eine Blase soll das Verhältnis der ausgereichten Kredite zum Bruttoinlandsprodukt gelten (the ratio of credit to gross domestic product). Der so verordnete Puffer soll einerseits die Banken vor Verlusten schützen und andererseits der Blase die Luft nehmen (while the buffers are designated to protect banks, they are also likely to raise the price of credit which could help to deflate a bubble). Um aber zu verhindern, dass Darlehn zur Finanzierung der Blase im Ausland aufgenommen werden, sollten sich auch die Aufsichtsbehörden anderer Länder dieser Massnahme anschliessen. - Bezweifelt wurde, ob solche gegenseitige Übereinkommen (reciprocal arrangements) im Ernstfall auch umgesetzt werden. Denn angenommen, man stellt fest, dass in England eine Blase im Entstehen ist. Die Banken dort müssen nun ihre Kernkapitalquote erhöhen (are forced to increase their minimum tier one capital ratio from the global minimum of 7 percent to up to 9,5). Dies bewirkt aber, dass alle Darlehn teurer werden, so auch Kredite zur Verbesserung oder Erweiterung des Produktionsapparats. Das Wirtschaftswachstums mindert sich daher. Gemäss dem Abkommen wäre nun jedoch beispielsweise auch die EZB und die Schweizerische Nationalbank gezwungen, ihren Banken mehr Kernkapital abzuverlangen. Sie müssten also Wachstumsverluste in den jeweiligen Volkswirtschaften in Kauf nehmen (because the impact of the extra capital requirement is to be expected greater on its economy than on banks). Dass dies geschieht, erscheint ziemlich unwahrscheinlich (remote). - Im Grunde ist es aber durchaus der richtige Weg, die Verantwortung für ausgereichte Darlehn jeder Art so weit als möglich bei den Banken zu belassen. Denn nachweislich werden Finanzkrisen damit am ehesten vermieden. – Siehe Anlage-Haftung, Marktkenntnis, zentralbankliche, Martin-Prinzip, Moral Hazard, Puffer. – Vgl. Monatsbericht der Deutschen Bundesbank vom April 2013, S. 52 (Definitionen). Achtung: Das Finanzlexikon ist urheberrechtlich geschützt und darf ohne die ausdrückliche Einwilligung lediglich zum privaten Gebrauch benutzt werden! Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec. Professor Dr. Eckehard Krah, Dipl.rer.pol. E-Mail-Anschrift: info@jung-stilling-gesellschaft.de https://de.wikipedia.org/wiki/Gerhard_Ernst_Merk https://www.jung-stilling-gesellschaft.de/merk/ https://www.gerhardmerk.de/

## Machine-readable

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