# Public-to-Private, P2P (so auch im Deutschen gesagt)

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- Modified: 2022-10-15T09:14:26+00:00
- Language: de

## Definition

Die Aktien eines Unternehmens werden von der Gesellschaft selbst, von einem Investor oder von einem Übernahmewilligen an der Börse von den Aktionären - in der Regel über einen längeren Zeitraum und im Falle von geplanten Übernahmen oft auch im Verborgenen - erworben; und die Aktie wird zuletzt aus dem Handel an der Börse herausgenommen. – Siehe Delisting, Deregistrierung, Iceberg Order, Regel 404, Sarbanes-Oxley Act, Umtausch-Angebot. Achtung: Das Finanzlexikon ist urheberrechtlich geschützt und darf ohne die ausdrückliche Einwilligung lediglich zum privaten Gebrauch benutzt werden! Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec. Professor Dr. Eckehard Krah, Dipl.rer.pol. E-Mail-Anschrift: info@jung-stilling-gesellschaft.de https://de.wikipedia.org/wiki/Gerhard_Ernst_Merk https://www.jung-stilling-gesellschaft.de/merk/ https://www.gerhardmerk.de/

## Machine-readable

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