# Prüfungsbefreiung (relief from audit)

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- Post ID: 586155
- Modified: 2022-10-15T09:14:26+00:00
- Language: de

## Definition

Eine Befreiung von der jährlichen Prüfung durch die Aufsichtsbehörde ist nach § 36 WpHG bei Finanzdienstleistungsfirmen möglich, wenn die Prüfung in Hinblick auf Art und Umfang der Geschäftstätigkeit des betreffenden Instituts nicht erforderlich erscheint. – Vgl. Jahresbericht 2007 der BaFin, S. 147 (die BaFin kann für einen Zeitraum von bis zu drei Jahren befreien; Bedingungen), Jahresbericht 2009 der BaFin, S. 169 (Zunahme der Befreiungen) sowie den jeweiligen Jahresbericht der BaFin, Kapitel "Aufsicht über Banken, Finanzdienstleister und Zahlungsinstitute". Achtung: Das Finanzlexikon ist urheberrechtlich geschützt und darf ohne die ausdrückliche Einwilligung lediglich zum privaten Gebrauch benutzt werden! Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec. Professor Dr. Eckehard Krah, Dipl.rer.pol. E-Mail-Anschrift: info@jung-stilling-gesellschaft.de https://de.wikipedia.org/wiki/Gerhard_Ernst_Merk https://www.jung-stilling-gesellschaft.de/merk/ https://www.gerhardmerk.de/

## Machine-readable

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