# Platzgeld (church seat money; debut fee; market fee)

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- Modified: 2022-10-15T09:14:23+00:00
- Language: de

## Definition

Besondere Form des Kirchgelds. Beim Bau oder der Renovierung einer Kirche konnten Gläubige früher durch Zahlung einer Summe für sich selbst oder auch für ihre ganze Familie einen - dann entsprechend gekennzeichneten - Sitzplatz im Gotteshaus für eine bestimmte Zeit oder "auf ewig" (for evermore) erwerben, manchmal auch Bankgeld und Sitzgeld genannt. – Das früher von Zugezogenen von der jeweiligen Kirchengemeinde geforderte Einstandsgeld. – Die von Ausstellern bei einer Messe zu zahlende Gebühr an den Veranstalter, das Standgeld. – Von Städten erhobene Gebühr für einen Strassenhändler (street vendor: one who sells takeaway food [Imbissbude], newspapers [Zeitungsstand] or wares in public places). – Siehe Anzugsgeld, Ablassgeld, Gebührfreiplatz, Kirchgeld, Opfergeld, Peterspfennig, Pitch, Präsenzgeld. Achtung: Das Finanzlexikon ist urheberrechtlich geschützt und darf ohne die ausdrückliche Einwilligung lediglich zum privaten Gebrauch benutzt werden! Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec. Professor Dr. Eckehard Krah, Dipl.rer.pol. E-Mail-Anschrift: info@jung-stilling-gesellschaft.de https://de.wikipedia.org/wiki/Gerhard_Ernst_Merk https://www.jung-stilling-gesellschaft.de/merk/ https://www.gerhardmerk.de/

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