# Wertpapierzuteilungs-Information (securities apportionment information)

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- Modified: 2022-10-15T09:15:10+00:00
- Language: de

## Definition

In Deutschland aufsichtsrechtliche Pflicht, bei Zeichnung und anteilsmässiger Zuweisung von Wertpapieren die Privatkunden über das Zuteilungsverfahren allgemein und über die Zuteilung bei allfälliger Überzeichnung im besonderen zu informieren. - Die näheren Umstände dieser Pflicht regelt durch entsprechende Richtlinien die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, welche auch die Einhaltung der Vorschriften überwacht. – Siehe Emission, überzeichnete, Mehrzuteilungs-Option, Nochgeschäft, Repartierung, Überzeichnung, Zeichnungsfrist. Achtung: Das Finanzlexikon ist urheberrechtlich geschützt und darf ohne die ausdrückliche Einwilligung lediglich zum privaten Gebrauch benutzt werden! Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec. Professor Dr. Eckehard Krah, Dipl.rer.pol. E-Mail-Anschrift: info@jung-stilling-gesellschaft.de https://de.wikipedia.org/wiki/Gerhard_Ernst_Merk https://www.jung-stilling-gesellschaft.de/merk/ https://www.gerhardmerk.de/

## Machine-readable

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