# Partikulier und Partikulär (private citizen)

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- Post ID: 585553
- Modified: 2022-10-15T09:14:21+00:00
- Language: de

## Definition

In der älteren bankbetrieblichen Praxis gesagt von einem Privatmann, einem Privatier, der (im Gegensatz zu einem Unternehmen) mit dem Institut in Geschäftsbeziehung steht. - Die Rechtsordnung selbst in den westlichen Industriestaaten gestatte es erst ab etwa der Mitte des 20. Jhts. durchgängig auch allen Frauen, eigenständig mit einer Bank in Verbindung zu treten. – Siehe Privathaushalte. Achtung: Das Finanzlexikon ist urheberrechtlich geschützt und darf ohne die ausdrückliche Einwilligung lediglich zum privaten Gebrauch benutzt werden! Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec. Professor Dr. Eckehard Krah, Dipl.rer.pol. E-Mail-Anschrift: info@jung-stilling-gesellschaft.de https://de.wikipedia.org/wiki/Gerhard_Ernst_Merk https://www.jung-stilling-gesellschaft.de/merk/ https://www.gerhardmerk.de/

## Machine-readable

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