# Outright-Geschäfte, geldpolitische (outright monetary transactions, OMTs)

- Canonical URL: https://www.gerhardmerk.de/outright-geschafte-geldpolitische-outright-monetary-transactions-omts
- Post ID: 585439
- Modified: 2022-10-15T09:14:21+00:00
- Language: de

## Definition

Im September 2012 vom EZB-Rat verabschiedetes Aufkaufprogramm von Staatsanleihen mit einer Laufzeit von einem Jahr bis drei Jahren, die nicht-wettbewerbsfähige Mitglieder der EWU, begeben haben. Diese Massnahme löste das bis dahin laufende Programm für Wertpapiermärkte (Securities Markets Programme, SMP) ab und stiess auf heftige Kritik vor allem in Deutschland. Denn die mangelnde Wettbewerbsfähigkeit einiger Mitglieder der EWU ist keine geldpolitische anzugehende Entwicklung, sondern die unmittelbare Folge der national eigenverantwortlichen Wirtschafts- und Finanzpolitik. Wenn diese die Risiken im eigenen Land erhöht, und wenn dies zwangsläufig zu höheren Zinsen für Unternehmen führt, dann ist die Änderung dieses Zustands nicht Sache der EZB. Auch das Risiko, dass ein Land aus der EWU ausscheidet ist keine Rechtfertigung für das Eingreifen der EZB. Denn ob ein Staat in der EWU bleibt oder nicht, liegt allein in der Entscheidung des souveränen Staates; und die EZB ist keineswegs berechtigt, eine Gewähr für die derzeitige Zusammensetzung der EWU aussprechen. - Weil das OMT-Programm der EZB auch Auswirkungen auf die deutsche Fiskalpolitik hat - denn es ist mit hoher Wahrscheinlichkeit (with a high degree of probability) damit zu rechnen, dass die EZB auf den gekauften Staatsanleihen sitzen bleibt, weil die begebenden Länder der Südfront diese nicht einlösen können bzw. wollen, und die Verluste dann die Deutsche Bundesbank zu einem grossen Teil mittragen muss -, so hatten Kläger im Juni 2013 das Deutsche Bundesverfassungsgericht angerufen. Privatklagen von 5'216 Personen beim Europäischen Gerichtshof in Luxemburg gegen das OMT-Programm wurden abgewiesen. Das Gericht urteilte formaljuristisch (in strictly legal terms), dass Klagen gegen Grundsatzentscheidungen der EZB nicht statthaft seien, solange keine persönliche Betroffenheit (personal concern) der Kläger nachweisbar sei. - Wenn vorgebracht wird, die EZB kaufe ja Staatsanleihen nur auf dem Sekundärmarkt, so ist festzuhalten, dass dem Begriff "Sekundärmarkt" keine zeitliche Bestimmung zugeordnet ist. Eine Bank kann beispielsweise Staatsanleihen als Primärkäufer (Ersterbwerber; first buyer) erwerben und diese Papiere - im Extremfall (in an extreme case) innert einer Sekunde - an die Zentralbank weiterveräussern. – Siehe Angst, perverse, Anmassung, zentralbankliche, Aufkäufe, zentralbankliche, Auslaufen, Bailout, Bilanzbereinigung, Demokratie-Defizit, Europäische Währungsunion, Grundfehler, EZBSicherheiten, EZB-Sündenfall, Italienische Methode, Retterei, Risikoprämie, Schattenstaat, Sicherheitsabschlag, Überregierung, Umverteilung, zentralbankbewirkte, Vermögensabgabe, Wettbewerbsfähigkeit, Zombiebank. – Vgl. Jahresbericht 2012 der EZB, S. 89 (zum Programm), Monatsbericht der EBZ vom Mai 2014, S. 87 ff. (Wirkungen der Ankaufprogramme der EZB; Übersichten; Literaturhinweise). Achtung: Das Finanzlexikon ist urheberrechtlich geschützt und darf ohne die ausdrückliche Einwilligung lediglich zum privaten Gebrauch benutzt werden! Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec. Professor Dr. Eckehard Krah, Dipl.rer.pol. E-Mail-Anschrift: info@jung-stilling-gesellschaft.de https://de.wikipedia.org/wiki/Gerhard_Ernst_Merk https://www.jung-stilling-gesellschaft.de/merk/ https://www.gerhardmerk.de/

## Machine-readable

- Generator: Merk Knowledge 2.0.0
