# Watchlist (so auch meistens in Deutschen gesagt, seltener Beobachtungsliste)

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- Post ID: 585390
- Modified: 2022-10-15T09:15:09+00:00
- Language: de

## Definition

Wenn nicht anders definiert in Bezug auf den Finanzmarkt die besondere, gezielte und fortgesetzte Überwachung – eines Papiers oder mehrerer Titel durch einen Investor, – eines Instituts durch die Aufsichtsbehörde, – eines Wertpapiers oder auch eines Staates durch eine Rating-Agentur. In allen Fällen rechnet man mit einer bevorstehender Veränderung wesentlicher Umstände, und in der Regel mit einer Verschlechterung der Gegebenheiten. – Siehe Amber Light, Falscherklärung, Follow-up-Prüfung, Fremdwährungsverschuldung, Waste Watcher. Achtung: Das Finanzlexikon ist urheberrechtlich geschützt und darf ohne die ausdrückliche Einwilligung lediglich zum privaten Gebrauch benutzt werden! Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec. Professor Dr. Eckehard Krah, Dipl.rer.pol. E-Mail-Anschrift: info@jung-stilling-gesellschaft.de https://de.wikipedia.org/wiki/Gerhard_Ernst_Merk https://www.jung-stilling-gesellschaft.de/merk/ https://www.gerhardmerk.de/

## Machine-readable

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