# Wardein auch Guardein und Zygostat sowie Argyrognom (coin examiner)

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- Modified: 2022-10-15T09:15:08+00:00
- Language: de

## Definition

In früherer Zeit ein von der Münzherrschaft bestellter Beamter - in älteren Dokumenten statt Beamter auch die Bezeichnung Offiziant -, welchem in erster Linie die Prüfung der Münzen oblag. Das Wardieren (assaying) geschah dabei vor allem als Feinheitskontolle in Bezug auf die vorgeschriebenen Metallbestandteile (metal components: Gold, Silber, Kupfer). Dazu benutzte der Wardein in der Regel einen Schmelzofen (melting furnace; Schmelztiegel, Probierofen). - In zahlreichen alten Dokumenten werden die Obliegenheiten des Wardeins wie auch die Überwachung der Münzer-Werkstätten sowie die Verwahrung des amtlichen Prägestempels genau festgelegt. Ein der Münzherrschaft unmittelbar beigeordneter Generalmünzwardein übte die fachliche und rechtliche Aufsicht über die Münzmeister vor Ort aus. - Wardein vom lateinischen GUARDIANUS = Wächter, Hüter. – Siehe Abnutzung, Alliage, Assay-Stempel, Capellengold, Doublé-Münze, Fehlprägung, Geld, böses, Geld, schweres, Gequetschte, Geschaugeld, Kaisermünze, Katzengeld, Kipper, Koala, Kurantmünze, Medaille, Münze, Münzfuss, Münzpflege, Münzregal, Passiergewicht, Rändelung, Remedium, Revers, Scheidemünze, Schmelzofen, Wipper. Achtung: Das Finanzlexikon ist urheberrechtlich geschützt und darf ohne die ausdrückliche Einwilligung lediglich zum privaten Gebrauch benutzt werden! Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec. Professor Dr. Eckehard Krah, Dipl.rer.pol. E-Mail-Anschrift: info@jung-stilling-gesellschaft.de https://de.wikipedia.org/wiki/Gerhard_Ernst_Merk https://www.jung-stilling-gesellschaft.de/merk/ https://www.gerhardmerk.de/

## Machine-readable

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