# Wandergewerbegeld (itinerant trade tax)

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- Post ID: 585329
- Modified: 2022-10-15T09:15:08+00:00
- Language: de

## Definition

Eine früher vom Ertrag aus dem Gewerbetrieb im Umherziehen und in der Regel zusätzlich zur fälligen Gewerbesteuer zu entrichtende Abgabe. Ihr Zweck war, den Hausierhandel (Wandergewerbe; peddling) zum Schutze ortsansässiger Handwerker und Handelsbetriebe einzuschränken. Trotzdem hatte der Hausierhandel bei bestimmten Gütern des täglichen Bedarfs - wie vor allem Artikel der Mercerie (Kurzwaren [haberdashery]: kleine Gegenstände zum Nähen wie Faden, Nadeln, Knöpfe; kurz = hier: klein; in älteren Dokumenten auch Quelquechoserieen genannt) - selbst in den grossen Städten einen beachtlichen Marktanteil. Denn die Hausierer besuchten treppauf, treppab jeden Haushalt in den Vorderhäusern (front-houses) und Hinterhäusern (rear-houses) regelmässig. Damit bauten sie sich vor allem unter den Hausfrauen einen treuen Kundenstamm auf (built up a remarkable customer base among the housewives). Achtung: Das Finanzlexikon ist urheberrechtlich geschützt und darf ohne die ausdrückliche Einwilligung lediglich zum privaten Gebrauch benutzt werden! Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec. Professor Dr. Eckehard Krah, Dipl.rer.pol. E-Mail-Anschrift: info@jung-stilling-gesellschaft.de https://de.wikipedia.org/wiki/Gerhard_Ernst_Merk https://www.jung-stilling-gesellschaft.de/merk/ https://www.gerhardmerk.de/

## Machine-readable

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