# Vorsichtsprinzip (caution principle; prudence principle, principle of conservatism)

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- Modified: 2022-10-15T09:15:07+00:00
- Language: de

## Definition

Für die Rechnungslegung nach HGB (German Code of Commerce) grundlegender Richtsatz, in § 252 HGB ausgedrückt. Dieser verlangt im besonderen auch, dass alle Risiken zu berücksichtigen sind. Gewinne dürfen dann nur angerechnet werden, wenn die Gutschrift durch eine entsprechende Zahlung erfolgt ist. – Nach GAAP schwächer ausgedrückt: bei zwei als gleich wahrscheinlich erwarteten Geldzuflüssen soll der ungünstigere gewählt werden. – Siehe Bewertung, Carrying Amount, Fair Value, Marktwert, Option, Verkehrswert, Wertminderungsaufwand. Achtung: Das Finanzlexikon ist urheberrechtlich geschützt und darf ohne die ausdrückliche Einwilligung lediglich zum privaten Gebrauch benutzt werden! Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec. Professor Dr. Eckehard Krah, Dipl.rer.pol. E-Mail-Anschrift: info@jung-stilling-gesellschaft.de https://de.wikipedia.org/wiki/Gerhard_Ernst_Merk https://www.jung-stilling-gesellschaft.de/merk/ https://www.gerhardmerk.de/

## Machine-readable

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