# Verzehrgeld (duty on victuals imported; consuming pay; consuming allowance; honorarium)

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- Post ID: 585054
- Modified: 2022-10-15T09:15:06+00:00
- Language: de

## Definition

In älteren Dokumenten ein Warenzoll auf eingeführte Lebensmittel, eine Verbrauchsteuer. – Ausgaben für die Verpflegung, vor allem bei auswärtiger Verköstigung (eating out); Verpflegungsgeld. – Die Erstattung des Arbeitgebers an Beschäftigte, die berufsmässig vom Arbeitsplatz abwesend (auf Dienstreise; away on business, on business travel) sind und sich ausser Haus verpflegen müssen. Im weiteren Sinne - was jedoch auch andere Aufwendungen einschliesst - werden diese Ausgaben auch mit dem steuerrechtlichen Begriff (fiscal law term) Auslagenersatz (reimbursement of out-ofpocket expenses) benannt. – Von Veranstaltern bei allen Gästen in gleicher Höhe eingezogener Betrag für in der Regel an einem Büffet (buffet) angebotene Speisen und Getränke. – Von Gaststätten und im besonderen von Gartenlokalen an dort freiwillig auftretende Musiker überreichtes – Geld oder – ausgehändigter Gutschein (coupon), der für Speisen oder Getränke in dem betreffenden Restaurant in Zahlung gegeben werden kann. – Siehe Anhebgeld, Detz, Fahrgeld, Musikgeld, Rohrgeld, Saitengeld, Speisergeld, Verpflegungsgeld, Verschongeld. Achtung: Das Finanzlexikon ist urheberrechtlich geschützt und darf ohne die ausdrückliche Einwilligung lediglich zum privaten Gebrauch benutzt werden! Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec. Professor Dr. Eckehard Krah, Dipl.rer.pol. E-Mail-Anschrift: info@jung-stilling-gesellschaft.de https://de.wikipedia.org/wiki/Gerhard_Ernst_Merk https://www.jung-stilling-gesellschaft.de/merk/ https://www.gerhardmerk.de/

## Machine-readable

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