# Nehmer (buyer; acceptor)

- Canonical URL: https://www.gerhardmerk.de/nehmer-buyer-acceptor
- Post ID: 585014
- Modified: 2022-10-15T09:14:17+00:00
- Language: de

## Definition

In älteren Dokumenten ein Erwerber, insbesondere der Käufer an der Börse. – In Franchise-Verträgen (franchise contracts; Gebrauchsüberlassungsverträgen) der Partner, welcher im eigenen Namen und auf eigene Rechnung tätig wird. – Bei Korruptionsdelikten (corruption offences) derjenige Tatbeteiligte, welcher Geld oder andere Vorteile für sich oder Dritte in Empfang nimmt. Im Bankbereich waren dies nach einer Statistik aufgedeckter Fälle aus dem Jahr 2010 etwa hälftig je Sachbearbeiter und leitende Angestellte. – Der Wechselnehmer, nämlich die Person oder Firma, an die nach Angabe des Ausstellers gezahlt werden soll: der Zahlungsempfänger, Remittent (one who accepts a draft or a bill of exchange; a drawee after he has accepted). Achtung: Das Finanzlexikon ist urheberrechtlich geschützt und darf ohne die ausdrückliche Einwilligung lediglich zum privaten Gebrauch benutzt werden! Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec. Professor Dr. Eckehard Krah, Dipl.rer.pol. E-Mail-Anschrift: info@jung-stilling-gesellschaft.de https://de.wikipedia.org/wiki/Gerhard_Ernst_Merk https://www.jung-stilling-gesellschaft.de/merk/ https://www.gerhardmerk.de/

## Machine-readable

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