# Negativerklärung (negative pledge)

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- Modified: 2022-10-15T09:14:17+00:00
- Language: de

## Definition

Auf dem Finanzmarkt die Verpflichtung eines Gläubigers, zugunsten anderer Geldgeber seinerseits auf die Bestellung von Sicherheiten zu verzichten. – Die verbindlich abgegebene Erklärung eines Schuldners gegenüber der Bank, während der Laufzeit des Darlehns Vermögenswerte nicht ohne Zustimmung der Bank zu veräussern, zu belasten oder Dritten zur Besicherung zu übergeben; in dieser Bedeutung auch negative Verpfändungsklausel (negative pledge clause) genannt. Achtung: Das Finanzlexikon ist urheberrechtlich geschützt und darf ohne die ausdrückliche Einwilligung lediglich zum privaten Gebrauch benutzt werden! Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec. Professor Dr. Eckehard Krah, Dipl.rer.pol. E-Mail-Anschrift: info@jung-stilling-gesellschaft.de https://de.wikipedia.org/wiki/Gerhard_Ernst_Merk https://www.jung-stilling-gesellschaft.de/merk/ https://www.gerhardmerk.de/

## Machine-readable

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