# Namenspapier (registered security)

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- Post ID: 584982
- Modified: 2022-10-15T09:14:17+00:00
- Language: de

## Definition

Urkunde, die für die Übertragung des verurkundeten Rechts unentbehrlich ist. Dazu gehören – die Rektapapiere (instruments not to order: Namenspapiere im engeren Sinne); diese lauten grundsätzlich auf eine bestimmte, in dem Papier mit Namen bezeichnete Person und können bloss durch Abtretung und Übergabe oder durch Erbgang übertragen werden und – Orderpapiere (instruments to oder), die auf eine bestimmte Person oder an deren Order lauten; sie werden durch Indossament übertragen. – Siehe Aktie, Manzipation, Übertragungsurkunde. Achtung: Das Finanzlexikon ist urheberrechtlich geschützt und darf ohne die ausdrückliche Einwilligung lediglich zum privaten Gebrauch benutzt werden! Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec. Professor Dr. Eckehard Krah, Dipl.rer.pol. E-Mail-Anschrift: info@jung-stilling-gesellschaft.de https://de.wikipedia.org/wiki/Gerhard_Ernst_Merk https://www.jung-stilling-gesellschaft.de/merk/ https://www.gerhardmerk.de/

## Machine-readable

- Generator: Merk Knowledge 1.1.1
