# Nachvollziehbarkeit (auditability)

- Canonical URL: https://www.gerhardmerk.de/nachvollziehbarkeit-auditability
- Post ID: 584968
- Modified: 2022-10-15T09:14:17+00:00
- Language: de

## Definition

Begriff aus dem Aufsichtsrecht; danach muss es möglich sein festzustellen, ob Geschäftsvorgänge – jetzt reibungslos ablaufen (are functioning properly) und – hinterher als ordnungsgemäss abgelaufen beurteilt werden können. Das erfordert bei einer Bank entsprechende Aufzeichnungen (appropriate documentation: papers or digital storage media that provide applicable information). Hauptsächlicher Zweck der Forderung nach Nachvollziehbarkeit ist es, bei einem Institut Schwachstellen (operative weak points; vulnerabilities) frühzeitig zu erkennen und zu beseitigen. – Siehe Monitoring. Achtung: Das Finanzlexikon ist urheberrechtlich geschützt und darf ohne die ausdrückliche Einwilligung lediglich zum privaten Gebrauch benutzt werden! Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec. Professor Dr. Eckehard Krah, Dipl.rer.pol. E-Mail-Anschrift: info@jung-stilling-gesellschaft.de https://de.wikipedia.org/wiki/Gerhard_Ernst_Merk https://www.jung-stilling-gesellschaft.de/merk/ https://www.gerhardmerk.de/

## Machine-readable

- Generator: Merk Knowledge 1.1.1
