# Versicherungs-Namensschutz (right to use the name insurance)

- Canonical URL: https://www.gerhardmerk.de/versicherungs-namensschutz-right-to-use-the-name-insurance
- Post ID: 584936
- Modified: 2022-10-15T09:15:05+00:00
- Language: de

## Definition

Gemäss § 4 des Gesetzes über die Beaufsichtigung der Versicherungsunternehmen (Insurance Supervision Act, Versicherungsaufsichtsgesetz [VAG]) aus dem Jahr 1992 dürfen in Deutschland die Bezeichnung "Versicherung", "Versicherer", "Assekuranz", "Rückversicherung", "Rückversicherer" und entsprechende fremdsprachliche Bezeichnungen sowie eine Bezeichnung, in der eines dieser Worte enthalten ist, in der Firma, als Zusatz zur Firma, zur Bezeichnung des Geschäftszwecks oder zu Werbezwecken grundsätzlich nur aufsichtspflichtige Versicherungsunternehmen sowie deren Verbände führen. - Versicherungs-Vermittler ist es nur gestattet, die oben genannten Bezeichnungen zu führen, wenn sie mit einem die Vermittlereigenschaft klarstellenden Zusatz versehen sind (insurance brokers may only use such terms if they are supplemented by a clarifying term referring to their function as brokers). Achtung: Das Finanzlexikon ist urheberrechtlich geschützt und darf ohne die ausdrückliche Einwilligung lediglich zum privaten Gebrauch benutzt werden! Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec. Professor Dr. Eckehard Krah, Dipl.rer.pol. E-Mail-Anschrift: info@jung-stilling-gesellschaft.de https://de.wikipedia.org/wiki/Gerhard_Ernst_Merk https://www.jung-stilling-gesellschaft.de/merk/ https://www.gerhardmerk.de/

## Machine-readable

- Generator: Merk Knowledge 2.0.0
