# Münzverträge (coin conventions)

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- Modified: 2022-10-15T09:14:16+00:00
- Language: de

## Definition

In früherer Zeit für den Handelsverkehr in Deutschland sehr wichtige Abmachungen zwischen den Inhabern eines Münzregals über die Angleichung bzw. gegenseitige Anerkennung der jeweiligen Gold- und Silbermünzen, auch Münzkonventionen genannt. Solche Übereinkommen waren in der Regel nur von kurzer Dauer, weil die Beteiligten ständig den Münzfuss (standard of alloy: die Gewichtseinheit Edelmetall je Münze) änderten. – Siehe Geldkunde, Konventionsgeld, Münzcommis, Münzunion, lateinische, Münzunion, skandinavische, Numismatographie. Achtung: Das Finanzlexikon ist urheberrechtlich geschützt und darf ohne die ausdrückliche Einwilligung lediglich zum privaten Gebrauch benutzt werden! Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec. Professor Dr. Eckehard Krah, Dipl.rer.pol. E-Mail-Anschrift: info@jung-stilling-gesellschaft.de https://de.wikipedia.org/wiki/Gerhard_Ernst_Merk https://www.jung-stilling-gesellschaft.de/merk/ https://www.gerhardmerk.de/

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