# Mühlgeld und Mühlengeld (mill charge; grinding impost)

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- Modified: 2022-10-15T09:14:16+00:00
- Language: de

## Definition

Früher von den gewerblichen Betreibern einer Mühle in Bargeld zu entrichtende Abgabe (water rate: Wasserzins als Abgeltung für die Nutzung der Wasserkraft). Gewässer galten als Staatseigentum. Die Nutzung des Wassers durch Betriebe begründete daher eine Abgabepflicht. – Beim Mahlen von Getreide in einer Mühle zum Mahllohn an den Müller hinzutretender Betrag (Mühlakzise, Mahlsteuer, in alter Dokumenten auch Muhlter). – Siehe Wägegeld, Wassergeld. Achtung: Das Finanzlexikon ist urheberrechtlich geschützt und darf ohne die ausdrückliche Einwilligung lediglich zum privaten Gebrauch benutzt werden! Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec. Professor Dr. Eckehard Krah, Dipl.rer.pol. E-Mail-Anschrift: info@jung-stilling-gesellschaft.de https://de.wikipedia.org/wiki/Gerhard_Ernst_Merk https://www.jung-stilling-gesellschaft.de/merk/ https://www.gerhardmerk.de/

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