# Verladegeld und Verladgeld (loading fee, shipping expenses; entraining fee)

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- Modified: 2022-10-15T09:15:04+00:00
- Language: de

## Definition

Vor allem auch in älteren Dokumenten häufig gleichgesetzt mit dem Ladegeld, nämlich die für das Einladen oder Ausladen von Gütern im Hafen oder auch an Land zu entrichtende Zahlung. – Die von Waren transportierenden Lastkraftwagen [CH: Camions] erhobene Gebühr für die zwangsweise Beförderung auf der Schiene, im besonderen in Bezug auf die Schweiz gesagt. - Der alpenüberquerende Schwerlastverkehr (transalpine heavy goods vehicle traffic) muss zu einem bestimmten Prozentsatz an der Landesgrenze zu Italien, Frankreich und Deutschland auf Eisenbahnwaggons geladen und - aus Gründen des Umweltschutzes und in Ausführung der Alpenkonvention (Alpine Convention: ein 1991 in Kraft getretenes internationales Übereinkommen zum Schutz des Naturraums in den Alpen) - auf der Schiene durch die Schweiz befördert werden. – Siehe Chausseegeld, Citymaut, Fährgeld, Furtgeld, Hafengeld, Ladegeld, Maut, Torgeld, Transitgeld, Übernahmeliste, Ungeld, Vignette. Achtung: Das Finanzlexikon ist urheberrechtlich geschützt und darf ohne die ausdrückliche Einwilligung lediglich zum privaten Gebrauch benutzt werden! Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec. Professor Dr. Eckehard Krah, Dipl.rer.pol. E-Mail-Anschrift: info@jung-stilling-gesellschaft.de https://de.wikipedia.org/wiki/Gerhard_Ernst_Merk https://www.jung-stilling-gesellschaft.de/merk/ https://www.gerhardmerk.de/

## Machine-readable

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