# Verkaufsbeschränkungen (lock-up periods)

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- Post ID: 584738
- Modified: 2022-10-15T09:15:04+00:00
- Language: de

## Definition

Privatrechtliche Vereinbarungen mit (Erst)Erwerbern von Aktien oder anderen marktgängigen Papieren (marketable papers) darüber, bis zu welchem Zeitpunkt diese - bei Aktien insonders in grösserem Paket - nicht an der Börse verkauft werden dürfen. - Der Sinn einer solchen Sperrfrist liegt in erster Linie darin, bei neugegründeten Aktiengesellschaften die Vertrauensbildung in das Unternehmen seitens der Aktionäre zu gewährleisten. - In Deutschland müssen seit 2002 solche Lock-up-Fristen im Börsenzulassungspprospekt (amtlicher Markt; official trading) bzw. im Unternehmensbericht (regulierter Markt; regulated market) termingenau angegeben werden. Eine solche Pflicht besteht indessen bis anhin nicht auch bei Freiverkehrswerten. – Siehe Konzertzeichner, Sperrfrist, Tag-along-Rights. Achtung: Das Finanzlexikon ist urheberrechtlich geschützt und darf ohne die ausdrückliche Einwilligung lediglich zum privaten Gebrauch benutzt werden! Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec. Professor Dr. Eckehard Krah, Dipl.rer.pol. E-Mail-Anschrift: info@jung-stilling-gesellschaft.de https://de.wikipedia.org/wiki/Gerhard_Ernst_Merk https://www.jung-stilling-gesellschaft.de/merk/ https://www.gerhardmerk.de/

## Machine-readable

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