# Verhaltensrisiko (conduct risk)

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- Modified: 2022-10-15T09:15:04+00:00
- Language: de

## Definition

Teil des operationellen Risikos. Die Verhaltensrisiken lassen sich in Irrtumsrisiken, Fahrlässigkeitsrisiken und kriminelle Risiken unterteilen. – Ein Irrtum (error) liegt vor, wenn der Bank - bei Einhaltung interner Richtlinien und externer Gesetze - ein Schaden zugefügt wird. Das Irrtumsrisiko ist also durch menschliches Versagen begründet und umfasst vor allem Eingabefehler, Schreibfehler (clerical errors) sowie Verwechslungen. – Fahrlässigkeit (negligence) liegt vor, wenn ein Mitarbeiter keinen persönlichen Vorteil aus einer schädigenden Handlung erlangt, aber die internen und externen Gesetze verletzt hat. – Zu den kriminellen Risiken (risk form criminal acts) zählen vor allem Betrug, Unterschlagung oder Sabotage. – Siehe Finanzschurke, Mistrade, Risiko, banktechnisches, Risiko, operationelles, Risiko, personelles, Überweisungsbetrug. Achtung: Das Finanzlexikon ist urheberrechtlich geschützt und darf ohne die ausdrückliche Einwilligung lediglich zum privaten Gebrauch benutzt werden! Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec. Professor Dr. Eckehard Krah, Dipl.rer.pol. E-Mail-Anschrift: info@jung-stilling-gesellschaft.de https://de.wikipedia.org/wiki/Gerhard_Ernst_Merk https://www.jung-stilling-gesellschaft.de/merk/ https://www.gerhardmerk.de/

## Machine-readable

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