# Misstandsaufsicht (abuse control)

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- Post ID: 584707
- Modified: 2022-10-15T09:14:15+00:00
- Language: de

## Definition

Bei einer Aufsichtsbehörde der Bereich, welcher sich mit Übertretungen im Zuge des Übernahmerechts befasst. Hierzu zählen alle Handlungen, welche – die ordnungsgemässe Durchführung von Angebotsverfahren beeinträchtigen oder – erhebliche Nachteile auf dem Markt für Wertpapiere auslösen können. Darunter fallen vor allem nicht veröffentlichte Kontrollerlangungen. – Siehe Fusionen und Übernahmen. – Vgl. Jahresbericht 2009 der BaFin, S. 208 (Grundsätzliches; einzelne Fälle) sowie den jeweiligen Jahresbericht der BaFin, Kapitel "Querschnittsaufgaben". Achtung: Das Finanzlexikon ist urheberrechtlich geschützt und darf ohne die ausdrückliche Einwilligung lediglich zum privaten Gebrauch benutzt werden! Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec. Professor Dr. Eckehard Krah, Dipl.rer.pol. E-Mail-Anschrift: info@jung-stilling-gesellschaft.de https://de.wikipedia.org/wiki/Gerhard_Ernst_Merk https://www.jung-stilling-gesellschaft.de/merk/ https://www.gerhardmerk.de/

## Machine-readable

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