# Mindestschluss auch Börsenschluss oder nur Schluss (minimum issue)

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- Modified: 2022-10-15T09:14:14+00:00
- Language: de

## Definition

Geschäftsumfang, der wenigstens erreicht sein muss, damit an der Börse ein Abschluss zustande kommen kann. Die jeweilige Börsenordnung enthält hierüber in der Regel genaue Bestimmungen. - An der Börse in Frankfurt ist derzeit bei Aktien die Mindeststückzahl auf eine Aktie festgesetzt, bei Anleihen ab der kleinsten handelbaren Einheit. – Siehe Non Opening, Odd Lot. Achtung: Das Finanzlexikon ist urheberrechtlich geschützt und darf ohne die ausdrückliche Einwilligung lediglich zum privaten Gebrauch benutzt werden! Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec. Professor Dr. Eckehard Krah, Dipl.rer.pol. E-Mail-Anschrift: info@jung-stilling-gesellschaft.de https://de.wikipedia.org/wiki/Gerhard_Ernst_Merk https://www.jung-stilling-gesellschaft.de/merk/ https://www.gerhardmerk.de/

## Machine-readable

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