# Miete in älteren Dokumenten und teilweise heute auch noch umgangssprachlich Mietzins (rent, hire charge)

- Canonical URL: https://www.gerhardmerk.de/miete-in-alteren-dokumenten-und-teilweise-heute-auch-noch-umgangssprachlich-mietzins-rent-hire-charge
- Post ID: 584623
- Modified: 2022-10-15T09:14:14+00:00
- Language: de

## Definition

Das Entgelt für die Gebrauchsüberlassung einer Sache; siehe § 353 BGB. - Die Ausgaben der Privathaushalte für die Wohnungsmiete haben im Harmonisierten Verbraucherpreisindex ein hohes Gewicht. Ihre Veränderung wird daher von der EZB im Rahmen des Zwei-Säulen-Prinzips besonders beobachtet. – Siehe Leerstandsquote, Mietrendite, Pachtgeld, Wohneigentum. – Vgl. Monatsbericht der EZB vom August 2010, S. 54 ff. (Mietpreise und ihre Auswirkung auf den HVPI; Übersichten), Finanzstabilitätsbericht 2012, S. 55 ff. (Analyse des Immobilienmarktes; Übersichten; Literaturverweise). Achtung: Das Finanzlexikon ist urheberrechtlich geschützt und darf ohne die ausdrückliche Einwilligung lediglich zum privaten Gebrauch benutzt werden! Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec. Professor Dr. Eckehard Krah, Dipl.rer.pol. E-Mail-Anschrift: info@jung-stilling-gesellschaft.de https://de.wikipedia.org/wiki/Gerhard_Ernst_Merk https://www.jung-stilling-gesellschaft.de/merk/ https://www.gerhardmerk.de/

## Machine-readable

- Generator: Merk Knowledge 1.1.1
