# Unregelmässigkeiten-Meldepflicht (obligation to report irregular practices)

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- Modified: 2022-10-15T09:15:02+00:00
- Language: de

## Definition

In Deutschland müssen Versicherungen Unregelmässigkeiten ihrer Versicherungsvermittler und Innendienst-Mitarbeiter der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht melden. In der Liste der zu meldenden Tatbestände stehen Diebstahl, Betrug, Untreue, Unterschlagung von Inkasso-Geldern, Computermanipulationen - wie vor allem die Umleitung von Geld auf Konten des Versicherungsvermittlers - und alle Arten der Provisionserschleichung (subreption of commissions), wie vor allem – Fälschen von Anträgen; – Aufnahme von Anträgen nach bewusster Fehlinformation des Versicherungsnehmers unter Inkaufnahme einer Stornierung in absehbarer Zeit; – Aufnahme von Anträgen nach Absprache mit dem Versicherungsnehmer, in absehbarer Zeit die Stornierung herbeizuführen; – Aufnahme von Anträgen nach Zusage des Vermittlers, die Zahlung der Prämie zu übernehmen und – Aufnahme von Anträgen, denen nur die Absicht der Teilhabe des Versicherungsnehmers an Provisionen und Courtagen zugrunde liegt. Schon der Verdachtsfall (suspected case) ist zu melden; das Ergebnis von Ermittlungen oder die endgültige Schadenshöhe sind nicht abzuwarten. – Siehe Depekulation, Finanzpflichttreue, Finanzschurke, Geldunterschlagung, Überweisungsbetrug, Untertunnelung, Verhaltensrisiko, Veruntreuung. Achtung: Das Finanzlexikon ist urheberrechtlich geschützt und darf ohne die ausdrückliche Einwilligung lediglich zum privaten Gebrauch benutzt werden! Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec. Professor Dr. Eckehard Krah, Dipl.rer.pol. E-Mail-Anschrift: info@jung-stilling-gesellschaft.de https://de.wikipedia.org/wiki/Gerhard_Ernst_Merk https://www.jung-stilling-gesellschaft.de/merk/ https://www.gerhardmerk.de/

## Machine-readable

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