# Makler in älteren Veröffentlichungen auch Mäkler, Meckler, Mediator, Proxenent, Courtier und Aktionator (mediator, middleman; broker)

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- Modified: 2022-10-15T09:14:11+00:00
- Language: de

## Definition

Allgemein der Vermittler einer Gelegenheit zum Abschluss von Verträgen. – Auf dem Finanzmarkt eine Mittelsperson, die für Rechnung des Kunden, aber in eigenem Namen gewerbsmässig an der Börse Geschäftsabschlüsse tätigt, ein Broker. – Auf dem Immobilienmarkt nach § 34c GO ein Gewerbetreibender, der zur Miete oder zum Kauf anstehende Wohnräume, Häuser, Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte an Mieter und Käufer vermittelt, im Gesetz auch Nachweismakler (referral agent) genannt. – Ein freier Versicherungsvermittler gemäss § 42a des Gesetzes über den Versicherungsvertrag (VVG). – Siehe Börsenmakler, Börsenmitglieder, Börsianer, Broker, Kommissionshaus, Kursmakler, Nominee, Proxenetikum, Skontroführer. Achtung: Das Finanzlexikon ist urheberrechtlich geschützt und darf ohne die ausdrückliche Einwilligung lediglich zum privaten Gebrauch benutzt werden! Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec. Professor Dr. Eckehard Krah, Dipl.rer.pol. E-Mail-Anschrift: info@jung-stilling-gesellschaft.de https://de.wikipedia.org/wiki/Gerhard_Ernst_Merk https://www.jung-stilling-gesellschaft.de/merk/ https://www.gerhardmerk.de/

## Machine-readable

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