# Liikanen-Bericht Liikanen report); Empfehlungen einer Arbeitsgruppe unter dem Vorsitz des finnischen Zentralbankpräsidenten Erkki Liikanen, die der EU-Kommission im Oktober 2012 übergeben wurden. Danach sollen international tätige Banken – ihr Handelsaktivitäten in eine rechtlich selbständige Gesellschaft ausgliedern müssen; darin eingeschlossen sind sowohl der Eigenhandel (proprietary trading) als auch Transkationen mit und für Kunden (market making) sowie Hedging für den Eigenbedarf; – ein Kapitalpolster bilden müssen, damit in Schieflagen keine Staatshilfe nötig wird. – Die EU-Kommission stellte es in das Ermessen der zuständigen Aufsichtsbehörde, ob die Handelsaktivitäten bei einem Institut ausgegliedert werden müssen. In einer Stellungnahme zum Liikanen-Bericht wird die Trennung für den Fall angekündigt, dass die betreffende Bank nicht in der Lage ist, ein überzeugendes Risikomanagement (credible risk assessment) vorzuweisen. – Siehe Anlage-Haftung, Bank, systemische, Basel-III, Capital Requirements Directive, Cook Ratio, Eigenhandel-Verbot, Eigenkapitalausstattung, Eigenkapitalpuffer, variabler, Financial Soundness Indicators, Kapitalpuffer, antizyklischer, Kernkapital, Leverage-Ratio, Liquiditätspuffer, Mark-to-Funding-Ansatz, Risikopuffer, Stabilisatoren, automatische, Trennbanksystem, Ultimo-Factoring, Waiver-Regelung, Zwangswandelanleihe.

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- Post ID: 584057
- Modified: 2022-10-15T09:14:09+00:00
- Language: de

## Definition

Danach sollen international tätige Banken – ihr Handelsaktivitäten in eine rechtlich selbständige Gesellschaft ausgliedern müssen; darin eingeschlossen sind sowohl der Eigenhandel (proprietary trading) als auch Transkationen mit und für Kunden (market making) sowie Hedging für den Eigenbedarf; – ein Kapitalpolster bilden müssen, damit in Schieflagen keine Staatshilfe nötig wird. - Die EU-Kommission stellte es in das Ermessen der zuständigen Aufsichtsbehörde, ob die Handelsaktivitäten bei einem Institut ausgegliedert werden müssen. In einer Stellungnahme zum Liikanen-Bericht wird die Trennung für den Fall angekündigt, dass die betreffende Bank nicht in der Lage ist, ein überzeugendes Risikomanagement (credible risk assessment) vorzuweisen. – Siehe Anlage-Haftung, Bank, systemische, Basel-III, Capital Requirements Directive, Cook Ratio, Eigenhandel-Verbot, Eigenkapitalausstattung, Eigenkapitalpuffer, variabler, Financial Soundness Indicators, Kapitalpuffer, antizyklischer, Kernkapital, Leverage-Ratio, Liquiditätspuffer, Mark-to-Funding-Ansatz, Risikopuffer, Stabilisatoren, automatische, Trennbanksystem, Ultimo-Factoring, Waiver-Regelung, Zwangswandelanleihe. Achtung: Das Finanzlexikon ist urheberrechtlich geschützt und darf ohne die ausdrückliche Einwilligung lediglich zum privaten Gebrauch benutzt werden! Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec. Professor Dr. Eckehard Krah, Dipl.rer.pol. E-Mail-Anschrift: info@jung-stilling-gesellschaft.de https://de.wikipedia.org/wiki/Gerhard_Ernst_Merk https://www.jung-stilling-gesellschaft.de/merk/ https://www.gerhardmerk.de/

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