# Leichenpfand (dead body pawn)

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- Post ID: 583986
- Modified: 2022-10-15T09:14:09+00:00
- Language: de

## Definition

Die Beschlagnahme der Leiche eines Schuldners mit dem Ziel, die offenstehenden Verbindlichkeiten des Verstorbenen durch die Angehörigen zu erzwingen. Im Römerreich war dies weithin üblich; es wurde indessen von christlichen Kirchenvätern (early Christian church fathers) wie dem Heiligen Ambrosius (340-397), Bischof von Mailand, als unsittlich verurteilt. – Siehe Einzug, Existenzminimum, Faustpfandkredit, Freikauf, Geldeintreibung, Kinderpfand, Leibbürge, Loskaufgeld, Pfand, Übersatz, Wucher, Wucher-Herausforderung. Achtung: Das Finanzlexikon ist urheberrechtlich geschützt und darf ohne die ausdrückliche Einwilligung lediglich zum privaten Gebrauch benutzt werden! Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec. Professor Dr. Eckehard Krah, Dipl.rer.pol. E-Mail-Anschrift: info@jung-stilling-gesellschaft.de https://de.wikipedia.org/wiki/Gerhard_Ernst_Merk https://www.jung-stilling-gesellschaft.de/merk/ https://www.gerhardmerk.de/

## Machine-readable

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