# Leibbürge (body pawn)

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- Modified: 2022-10-15T09:14:09+00:00
- Language: de

## Definition

Die Überstellung einer Person an den Gläubiger zur Sicherung eines Darlehns. - Daneben konnte auch bei Nichtbezahlen der Schuld am Fälligkeitstermin (deadline) der Schuldner oder eine ihm nahestehende Person - Geschwister, Ehefrau, Kinder - als Schuldsklave (debt-bound slave) dem Gläubiger übergeben werden. Dies findet sich früh im einzelnen geregelt, so bereits im Codex Hammurapi: einer Rechtssammlung, die unter dem König Hammurapis von Babylon um 1750 v. Chr. veröffentlicht wurde. Die Gestellung eines Leibbürgen (provision of a body pawn) ist in manchen Gegenden der Welt bis heute noch nicht ganz ausgestorben. – Siehe Erster, trauriger, Freikauf, Kinderpfand, Leichenpfand, Loskaufgeld. Achtung: Das Finanzlexikon ist urheberrechtlich geschützt und darf ohne die ausdrückliche Einwilligung lediglich zum privaten Gebrauch benutzt werden! Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec. Professor Dr. Eckehard Krah, Dipl.rer.pol. E-Mail-Anschrift: info@jung-stilling-gesellschaft.de https://de.wikipedia.org/wiki/Gerhard_Ernst_Merk https://www.jung-stilling-gesellschaft.de/merk/ https://www.gerhardmerk.de/

## Machine-readable

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