# Kursmanipulation (market price manipulation)

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- Post ID: 583806
- Modified: 2022-10-15T09:14:07+00:00
- Language: de

## Definition

Aktivitäten mit dem Ziel, den Kurs eines - im engeren Sinne: börsennotierten - Wertpapiers unrechtmässig zu beeinflussen. Solches geschieht in den letzten Jahren vermehrt im rechtsfreien Raum des Internet vor allem durch – Verbreitung falscher Tatsachenbehauptungen (counterfeit statements of facts), auch bei Twitter, – gefälschte Aktionärsbriefe, – Berichte von angeblichen Pressekonferenzen, – Anpreisung wertloser Papiere in entsprechenden Internet-Websites und Tweets (messages at Twitter; Meldungen bei Twitter), – Bekanntgabe gefälschter Adhoc-Mitteilungen – schönfärberische Verlautbarungen (euphemistic statements) von Vorstandsmitgliedern und Leuten in Schlüsselposition (keypeople) in den Medien sowie – begeisterten Zuschriften von angeblich durch Engagement in der betreffenden Aktie reich gewordenen Personen in Leserbriefen, Internet-Foren, Blogs und Tweets. - Die Aufsichtsbehörden haben in den letzten Jahren ihre Methoden zur Aufspürung von Kursmanipulationen verfeinert, sind aber gegenüber manchen Aktionen - wie vor allem die unter und genannten - oft machtlos, trotz der Ende November 2003 in Kraft getretenen "Verordnung zur Konkretisierung der Kurs- und Marktmanipulation (KuMaKV)". – Siehe Algorithmushandel, Blog, Daimonion, Dampfstube, Deuteroskopie, Gerüchtestreuen, Handeln, verdeckt gemeinsames, Hoax, Internet-Foren, Kreditgefährdung, Kurssprung, Kristallisation, Marktaktivität, vorgetäuschte, Marktmissbrauch, Marktpflege, Know-Nots, Pairoff, Scalping, Wahrsagergeld. – Vgl. Jahresbericht 2001 des Bundesaufsichtsamts für den Wertpapierhandel, S. 27 f., Jahresbericht 2002 der BaFin, S. 151 ff., Jahresbericht 2003 der BaFin, S. 186 ff. (mit aufgedeckten Fällen), Jahresbericht der BaFin 2004, S. 174 (Tatbestand neu präzisiert durch die neue Marktmanipulations- Konkretisierungsverordnung [MaKonV] vom März 2005), S. 189 (grundsätzliche Aussagen zur Feststellung), S. 193 ff. (Übersicht; einzelne Fälle) sowie den jeweiligen Jahresbericht der BaFin, Kapitel "Aufsicht über den Wertpapierhandel und das Investmentgeschäft". Achtung: Das Finanzlexikon ist urheberrechtlich geschützt und darf ohne die ausdrückliche Einwilligung lediglich zum privaten Gebrauch benutzt werden! Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec. Professor Dr. Eckehard Krah, Dipl.rer.pol. E-Mail-Anschrift: info@jung-stilling-gesellschaft.de https://de.wikipedia.org/wiki/Gerhard_Ernst_Merk https://www.jung-stilling-gesellschaft.de/merk/ https://www.gerhardmerk.de/

## Machine-readable

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