# Stornoquote (cancellation quota)

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- Modified: 2022-10-15T09:14:56+00:00
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## Definition

Wenn nicht anders definiert die aufgekündigten Versicherungs-Verträge, unterteilt nach – Frühstorno (early termination: Abgang in den ersten vierundzwanzig Monaten nach Vertragsabschluss innert des Geschäftsjahres in Prozent des mittleren Neugeschäftes [= die Hälfte des Neuzugangs im Geschäftsjahr plus die Hälfte des Neuzugangs des Vorjahres] auf der Grundlage von Monatssoll-Beiträgen der jeweiligen Versicherungsart) und – Spätstorno (late termination: Abgang nach den ersten vierundzwanzig Monaten innert des Geschäftsjahres in Prozent des Bestandes zu Beginn des Geschäftsjahres und auf Grundlage von Monats-Sollbeiträgen der jeweiligen Versicherungsart berechnet). - Die Stornoquote gilt unter anderem auch als ein Konjunktur-Indikator. - Siehe die Stornoquoten für einzelne Versicherungssparten in Deutschland ausgewiesen im jeweiligen Jahresbericht der BaFin, Kapitel "Aufsicht über Versicherungsunternehmen und Pensionsfonds". Achtung: Das Finanzlexikon ist urheberrechtlich geschützt und darf ohne die ausdrückliche Einwilligung lediglich zum privaten Gebrauch benutzt werden! Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec. Professor Dr. Eckehard Krah, Dipl.rer.pol. E-Mail-Anschrift: info@jung-stilling-gesellschaft.de https://de.wikipedia.org/wiki/Gerhard_Ernst_Merk https://www.jung-stilling-gesellschaft.de/merk/ https://www.gerhardmerk.de/

## Machine-readable

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