# Krangeld (crane charge)

- Canonical URL: https://www.gerhardmerk.de/krangeld-crane-charge
- Post ID: 583478
- Modified: 2022-10-15T09:14:04+00:00
- Language: de

## Definition

Frühere - und mancherorts auch noch bis heute fortbestehende - Gebühr für die Nutzung einer öffentlichen Hebemaschine (hoist machine), um Waren in erster Linie vom Landverkehr auf ein Schiff oder umgekehrt zu laden. – Früher auch in manchen Städten bei sämtlichen Handeltreibenden eingezogene Abgabe, um einen Kran (als "gemeinheitliche Anstalt"; public good) anzuschaffen. – Heute teilweise in Wassersportvereinen (aquatic sports clubs; Bootclubs) von den Mitgliedern verlangte Umlage für die Beschaffung und Wartung eines Lastenhebers (lifting device). – Zahlung für die Inanspruchnahme eines Mobilkrans (Autokrans, Fahrzeugkrans; mobile crane), vor allem bei jederart Bauten, einschliesslich von Funktürmen (radio transmission towers) und Windkraftanlagen (wind power plants). – Im Jargon auch - abkürzend? oder weil die Zahlung aus finanziellem Tiefstand aufrichtet? - gesagt vom Krankengeld. – Siehe Abfertigungsgeld, Ankergeld, Auseisunggeld, Bordinggeld, Einkaufgeld, Fremdhafengeld, Hafengeld, Furtgeld, Kaigeld, Kapgeld, Lastgeld, Liegegeld, Leuchtturmgeld, Lotsengeld, Mützengeld, Pfundgeld, Pratikageld, Schleusengeld. Achtung: Das Finanzlexikon ist urheberrechtlich geschützt und darf ohne die ausdrückliche Einwilligung lediglich zum privaten Gebrauch benutzt werden! Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec. Professor Dr. Eckehard Krah, Dipl.rer.pol. E-Mail-Anschrift: info@jung-stilling-gesellschaft.de https://de.wikipedia.org/wiki/Gerhard_Ernst_Merk https://www.jung-stilling-gesellschaft.de/merk/ https://www.gerhardmerk.de/

## Machine-readable

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