# Kostenvorausbelastung (advance charging of costs)

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- Modified: 2022-10-15T09:14:04+00:00
- Language: de

## Definition

Vor allem bei Sparplanverträgen (saving-plan contracts) eingebaute übliche Bestimmung, nach welcher die ersten monatlichen Sparraten (promotion rates) zu einem Gutteil - bis zu neunzig Prozent - zur Deckung der Kosten für den Vertragsabschluss verwendet werden. Auch einige Kapitalverwaltungsgesellschaften buchten trotz des Verbots in § 125 InvG solche hohe Abzüge. - Den Aufsichtsbehörden sind angesichts der verflochtenen Rechtsbeziehungen in diesem Bereich oftmals die Hände gebunden, um eine Zillmerung der Kosten durchzusetzen. – Siehe Kostentransparenz, Vorfälligkeits-Entschädigung, Zillmerung. – Vgl. Jahresbericht 2009 der BaFin, S. 168 f. (wichtiges Urteil zur Kostenvorausbelastung). Achtung: Das Finanzlexikon ist urheberrechtlich geschützt und darf ohne die ausdrückliche Einwilligung lediglich zum privaten Gebrauch benutzt werden! Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec. Professor Dr. Eckehard Krah, Dipl.rer.pol. E-Mail-Anschrift: info@jung-stilling-gesellschaft.de https://de.wikipedia.org/wiki/Gerhard_Ernst_Merk https://www.jung-stilling-gesellschaft.de/merk/ https://www.gerhardmerk.de/

## Machine-readable

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