# Konzessionsgeld (licence fee)

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- Modified: 2022-10-15T09:14:04+00:00
- Language: de

## Definition

Eine früher zu entrichtende Abgabe für die behördliche Erlaubnis, – ein konzessionspflichtiges Gewerbe (licensed business, etwa: Apotheke) ausüben zu können oder – auf einem abgesteckten Gebiet Bodenschätze abzubauen zu dürfen, dann auch Berggeld genannt; dieses ist nicht zu verwechseln mit dem Bergzehnten, der vom Ertrag - der Ausbeute [yield] - der Mine, zu entrichten war. Das Konzessionsgeld ist ein Vorläufer der heutigen Gewerbesteuer (trade tax, business tax). – Vorwiegend in der Schweiz gesagt für die Zwangsabgabe von Privathaushalten und Unternehmen an die öffentlich-rechtlichen Rundfunk- und Fernsehanstalten; Rundfunkgebühr (radio and TV licence fee). Achtung: Das Finanzlexikon ist urheberrechtlich geschützt und darf ohne die ausdrückliche Einwilligung lediglich zum privaten Gebrauch benutzt werden! Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec. Professor Dr. Eckehard Krah, Dipl.rer.pol. E-Mail-Anschrift: info@jung-stilling-gesellschaft.de https://de.wikipedia.org/wiki/Gerhard_Ernst_Merk https://www.jung-stilling-gesellschaft.de/merk/ https://www.gerhardmerk.de/

## Machine-readable

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