# Kontrolle (control)

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- Modified: 2022-10-15T09:14:04+00:00
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## Definition

Im Sinne von Beherrschung ist diese nach § 1 KWG dann gegeben, "wenn ein Unternehmen im Verhältnis zu einem anderen Unternehmen als Mutterunternehmen gilt oder wenn zwischen einer natürlichen oder einer juristischen Person und einem Unternehmen ein gleichartiges Verhältnis besteht." § 29 WpÜG definiert in Zusammenhang mit Übernahmen: "Kontrolle ist das Halten von mindestens 30 Prozent der Stimmrechte an der Zielgesellschaft." – Siehe Aktionärstimmenjagd, Beherrschung, Beteiligung, qualifizierte, Fusionen und Übernahmen, Übernahme-Angebot. – Vgl. Jahresbericht 2010 der BaFin, S. 221 (Interpretationsfragen in Zusammenhang mit der Übernahme der Postbank AG durch die Deutsche Bank AG). Achtung: Das Finanzlexikon ist urheberrechtlich geschützt und darf ohne die ausdrückliche Einwilligung lediglich zum privaten Gebrauch benutzt werden! Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec. Professor Dr. Eckehard Krah, Dipl.rer.pol. E-Mail-Anschrift: info@jung-stilling-gesellschaft.de https://de.wikipedia.org/wiki/Gerhard_Ernst_Merk https://www.jung-stilling-gesellschaft.de/merk/ https://www.gerhardmerk.de/

## Machine-readable

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