# Stammaktie (common share, voting share)

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- Post ID: 583351
- Modified: 2022-10-15T09:14:54+00:00
- Language: de

## Definition

Eine gewöhnliche Aktie, die dem Inhaber alle nach dem deutschen Aktiengesetz zustehenden Rechte verbrieft. Daneben geben manche Gesellschaften noch Vorzugsaktien aus. Eine Vorzugsaktie (auch Prioritätsaktie; preference share, US: preferred stock) ist in der Regel mit keinem Stimmrecht ausgestattet. Zum Ausgleich wird sie begünstigt bedient, vor allem hinsichtlich der Dividendenzahlung. Im Regelfall zeigt sich an der Börse ein Unterschied im Kurs von Stammaktien "Stämmen" im Börsenjargon - und für Raider kaum begehrte Vorzugsaktien - "Vorzügen" im Börsenjargon - einer Gesellschaft. – Siehe Aktie, stimmrechtslose, Schutzaktie. Achtung: Das Finanzlexikon ist urheberrechtlich geschützt und darf ohne die ausdrückliche Einwilligung lediglich zum privaten Gebrauch benutzt werden! Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec. Professor Dr. Eckehard Krah, Dipl.rer.pol. E-Mail-Anschrift: info@jung-stilling-gesellschaft.de https://de.wikipedia.org/wiki/Gerhard_Ernst_Merk https://www.jung-stilling-gesellschaft.de/merk/ https://www.gerhardmerk.de/

## Machine-readable

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