# Kompensation (compensation, sett-off; balancing)

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- Modified: 2022-10-15T09:14:03+00:00
- Language: de

## Definition

Die Glattstellung gegenseitiger Forderungen in Geld auf dem Wege einer Verrechnung; der Ausgleich einer Schuld durch eine entsprechende Gegenforderung (counter claim, cross claim). - Geschieht dies nur zwischen Banken, so spricht man allgemein von Clearing, im Falle von Unternehmen oft von Netting. – Bei Wertpapieraufträgen die Erledigung von Käufen und Verkäufen auf Rechnung eines Kunden ohne Dazwischenschaltung der Börse. In Deutschland haben sich die Banken freiwillig verpflichtet, sämtliche Aufträge über die Börse auszuführen. – Der Austausch Ware gegen Ware auf der Ebene von Unternehmen oder Staaten - wie etwa im ehemaligen Ostblock -, auch Barat(t)-Geschäft genannt und dort üblich, wo das Geld seine Funktion als Zwischentauschmittel nicht erfüllen kann. Freilich müssen sich auch hier die Tauschpartner - was häufig übersehen wird - in jedem Fall auf einen gemeinsamen Wertmesser einigen; im einstigen Verbund der Ostblock-Staaten waren dies in der Regel die Weltmarktpreise in USD. – In Mangel- und Planwirtschaften der - verbotene und strafbare - Tausch knapper, allgemein begehrter Güter gegen andere Dinge (Waren oder Dienstleistungen). – Siehe Abmachung, schlag, Baratgeschäft, Bettkantenwährung, Clearing, Erfüllung, Geldabschaffung, Gutschein, Netting, Tausch-Gutschein, Warengeld, Zahlung, Zigarettenwährung. Achtung: Das Finanzlexikon ist urheberrechtlich geschützt und darf ohne die ausdrückliche Einwilligung lediglich zum privaten Gebrauch benutzt werden! Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec. Professor Dr. Eckehard Krah, Dipl.rer.pol. E-Mail-Anschrift: info@jung-stilling-gesellschaft.de https://de.wikipedia.org/wiki/Gerhard_Ernst_Merk https://www.jung-stilling-gesellschaft.de/merk/ https://www.gerhardmerk.de/

## Machine-readable

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