# Sperrlisten (restricted lists)

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- Modified: 2022-10-15T09:14:53+00:00
- Language: de

## Definition

Im Verfolg der Compliance ein Verfahren, bei dem alle Geschäfte in bestimmten Wertpapieren verboten werden; es sei denn, diese beruhen ausschliesslich auf einer eindeutigen, dokumentierten Kundenweisung. Von den Aufsichtsbehörden ist dies empfohlen und teilweise sogar vorgeschrieben. – Veröffentlichtes Verzeichnis gestohlener und auf andere Weise abhanden gekommener Wertpapiere, um vor deren Kauf zu warnen. – Siehe Beobachtungsliste, Handelsüberwachungsstelle, InsiderMeldepflicht, Insider-Transaktionen, Insider-Überwachung, Nominee, System Securities Watch Application (SWAP), Steuerberater, Wirtschaftsprüfer. Achtung: Das Finanzlexikon ist urheberrechtlich geschützt und darf ohne die ausdrückliche Einwilligung lediglich zum privaten Gebrauch benutzt werden! Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec. Professor Dr. Eckehard Krah, Dipl.rer.pol. E-Mail-Anschrift: info@jung-stilling-gesellschaft.de https://de.wikipedia.org/wiki/Gerhard_Ernst_Merk https://www.jung-stilling-gesellschaft.de/merk/ https://www.gerhardmerk.de/

## Machine-readable

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