# Kleidergeld (vesture money; clothing expenses; extra payment for clothing; tax deductions for clothing)

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- Post ID: 583155
- Modified: 2022-10-15T09:14:02+00:00
- Language: de

## Definition

In volkswirtschaftlichen Lehrbüchern gesagt von einem Zwischentauschgut, das aus Kleidungsstücken und hier wieder im besonderen aus Pelzen besteht, wie früher bei den Ureinwohnern in Nordamerika und Kanada. – In der Statistik gelegentlich gebraucht in Bezug auf die Ausgaben der Privathaushalte für Bekleidungsstücke (einschliesslich Schuhwerk). – Gehaltszulage an Beschäftigte, die berufsmässig eine bestimmte Garderobe (working clothes) tragen, wie Schaffner, Zugbegleiter, Polizisten, Soldaten (hier noch Uniform, Montur und früher auch Montierung genannt), Bäcker, Ärzte, Schwestern (weisse Kleidung [whites]) oder Kaminfeger (black clothes); in dieser Bedeutung früher auch Kluftgeld genannt (Kluft vom hebräischen chalîphốth = Wechselkleider. – Zuschuss zur Leistung der Sozialhilfe in besonderen Fällen, etwa bei Schwangerschaft oder besonderen Krankheiten. – Steuerlich absetzbarer (Pauschal)Betrag für Kleidung bei bestimmten Berufsgruppen wie Fussballer, Schiedsrichter oder Musiker. – Siehe Frackgeld, Stiefelgeld. Achtung: Das Finanzlexikon ist urheberrechtlich geschützt und darf ohne die ausdrückliche Einwilligung lediglich zum privaten Gebrauch benutzt werden! Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec. Professor Dr. Eckehard Krah, Dipl.rer.pol. E-Mail-Anschrift: info@jung-stilling-gesellschaft.de https://de.wikipedia.org/wiki/Gerhard_Ernst_Merk https://www.jung-stilling-gesellschaft.de/merk/ https://www.gerhardmerk.de/

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