# Kirchweihgeld auch Kirchtaggeld (patron day money)

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- Modified: 2022-10-15T09:14:02+00:00
- Language: de

## Definition

Frühere Abgabe der Händler und Schausteller anlässlich des (Dorf)Festes am jährlichen Gedenktag der Weihe des Gotteshauses bzw. am Tag des Heiligen, der Schutzpatron (patron saint) der jeweiligen Kirche ist. Die Gebühr diente der Aufrechterhaltung des Kirchtagsfriedens, zu dessen Sicherung (nach Ausweis alter Dokumente vor allem: Schutz vor angetrunkenen, krakeelender und randalierenden jungen Männern) in der Regel zusätzliche Ordnungshüter bestellt werden mussten. – (Gehalts)Zahlung aus – der Kasse der Gemeinde oder – den einzelnen Familien der schulpflichtigen Kinder an den (Dorf)Lehrer, am Tag der Kirchweihe fällig. – Früher auch Taschengeld (pocket money) an Bedienstete und Kinder am Tag des Kirchweihe, damit diese sich der Lustbarkeiten auf dem Jahrmarkt erfreuen, auch Jahrmarktgeld (funfair money) genannt. – Siehe Lustbarkeitsgebühr, Marktgeld, Sackgeld, Tanzkonzessionsgeld, Urlaubsgeld, Zuwendung, vormundschaftliche. Achtung: Das Finanzlexikon ist urheberrechtlich geschützt und darf ohne die ausdrückliche Einwilligung lediglich zum privaten Gebrauch benutzt werden! Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec. Professor Dr. Eckehard Krah, Dipl.rer.pol. E-Mail-Anschrift: info@jung-stilling-gesellschaft.de https://de.wikipedia.org/wiki/Gerhard_Ernst_Merk https://www.jung-stilling-gesellschaft.de/merk/ https://www.gerhardmerk.de/

## Machine-readable

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