# Sparerschutz (savers protection)

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- Post ID: 583127
- Modified: 2022-10-15T09:14:52+00:00
- Language: de

## Definition

Die Fürsorgepflicht des Staates gegenüber den Bürgern als Einleger ihrer Ersparnisse bei Banken. Die Mehrzahl der Kunden - und ärmere, wirtschaftlich schwache Personen zumal - sind nicht in der Lage, sich selbst zu schützen. Es muss daher jemand stellvertretend für sie die Kontrolle ihrer Einlagen übernehmen (Vertretungs-Vorbehalt; representation hypothesis). Das ist die Aufsichtsbehörde. – Siehe Anlegerschutz, Aufsicht. Achtung: Das Finanzlexikon ist urheberrechtlich geschützt und darf ohne die ausdrückliche Einwilligung lediglich zum privaten Gebrauch benutzt werden! Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec. Professor Dr. Eckehard Krah, Dipl.rer.pol. E-Mail-Anschrift: info@jung-stilling-gesellschaft.de https://de.wikipedia.org/wiki/Gerhard_Ernst_Merk https://www.jung-stilling-gesellschaft.de/merk/ https://www.gerhardmerk.de/

## Machine-readable

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