# Skontroführer (settlement authorised person)

- Canonical URL: https://www.gerhardmerk.de/skontrofuhrer-settlement-authorised-person
- Post ID: 583028
- Modified: 2022-10-15T09:14:52+00:00
- Language: de

## Definition

Allgemein ein Börsenmakler. – Ein Kursmakler. – In Deutschland zum Börsenhandel zugelassene Kreditinstitute und Finanzdienstleistungsinstitute. Seit 2002 unterliegen die Skontroführer-Unternehmen - und jetzt nicht mehr die von diesen mit der Preisfeststellung betrauten Personen: die Kursmakler - besonderen gesetzlichen Regelungen. Die von den Mitarbeitern persönlich einzuhaltenden Pflichten wie vor allem Unparteilichkeit bei der Preisfeststellungsetzung müssen vom Skontroführer-Unternehmen gewährleistet werden. Entsprechende dienstvertragliche Regelungen sind erforderlich und werden von den Aufsichtsbehörden überwacht; vgl. § 26, § 27 BörsG. Eine eigene "Skontroführer-Monatsausweisverordnung" schreibt im einzelnen vor, welche Posten der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht zu melden sind. – Siehe Börsenmakler, Börsianer, Handel, amtlicher, Kursmakler, Sensal, Skontro. – Vgl. Jahresbericht 2009 der BaFin, S. 167 f. (Sonderprüfungen bei Skontroführern wegen des Verdachts der Kursmanipulation: erhebliche Mängel wurden aufgedeckt) sowie den jeweiligen Jahresbericht der BaFin, Kapitel "Aufsicht über Banken, Finanzdienstleister und Zahlungsinstitute". Achtung: Das Finanzlexikon ist urheberrechtlich geschützt und darf ohne die ausdrückliche Einwilligung lediglich zum privaten Gebrauch benutzt werden! Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec. Professor Dr. Eckehard Krah, Dipl.rer.pol. E-Mail-Anschrift: info@jung-stilling-gesellschaft.de https://de.wikipedia.org/wiki/Gerhard_Ernst_Merk https://www.jung-stilling-gesellschaft.de/merk/ https://www.gerhardmerk.de/

## Machine-readable

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