# Kapitalschutz (investment share protection)

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- Post ID: 582927
- Modified: 2022-10-15T09:14:00+00:00
- Language: de

## Definition

Die Bewahrung des Wertes eines auf Geldeinheiten bezogenen (denominierten; denominated) Vermögensgegenstandes. Dies kann umfassend, für alle geltend lediglich durch Geldwertstabilität erreicht werden, nämlich durch Erhaltung der Masstab-Eigenschaft des Geldes. – Die Gewähr, dass die Rechtsordnung das Privateigentum von Anlegern im eigenen Land auch gegen Mehrheitsbeschlüsse in jederart öffentlichen Gremien beschützt. – Sicherung von im Ausland getätigten Investitionen heimischer Unternehmen vor Schikanen aller Art bis hin zur Enteignung (dispossession). Die Erfahrung hat gezeigt, dass besser als jedes zwischenstaatliche Kapitalschutz-Abkommen (investment protection agreement) die kapitalmässige Verflechtung (cross-ownership, capital interlocking, financial intertwinning) von Volkswirtschaften vor den Hindernisse und Beeinträchtigungen fremdländischer Investoren schützt. – Bei einem strukturierten Finanzprodukt der Betrag, der in jedem Fall zurückbezahlt wird, und zwar unabhängig von der Preisentwicklung des Basiswertes. – Siehe Anleihe, inflationsgeschützte, Betreibermodell, Geldwertstabilität, Inflations-Ausgleich, Inflationsschutz, Kapitalgarantie, Kapitalstrom-Paradoxon, Kapitalverflechtung, Preisstabilität. Achtung: Das Finanzlexikon ist urheberrechtlich geschützt und darf ohne die ausdrückliche Einwilligung lediglich zum privaten Gebrauch benutzt werden! Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec. Professor Dr. Eckehard Krah, Dipl.rer.pol. E-Mail-Anschrift: info@jung-stilling-gesellschaft.de https://de.wikipedia.org/wiki/Gerhard_Ernst_Merk https://www.jung-stilling-gesellschaft.de/merk/ https://www.gerhardmerk.de/

## Machine-readable

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