# Insolvenzgeld (insolvency payments)

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- Modified: 2022-10-15T09:13:56+00:00
- Language: de

## Definition

In Deutschland Zahlung an Mitarbeiter eines in Insolvenz geratenen Unternehmens, falls diese noch für die vorausgehenden drei Monate des Beschäftigungsverhältnisses Ansprüche auf Arbeitsentgelt haben. Das Insolvenzgeld (Bezeichnung bis Jahresende 1998: Konkursausfallgeld; substitute insolvency pay) wird gemäss § 183 SGB von der zuständigen Agentur für Arbeit ausbezahlt. Das Recht auf Insolvenzgeld überträgt sich nach § 183, Abs. 3 SGB auch auf einen allfälligen Erben des Anspruchsberechtigten. – Siehe Gehalts-Stop. Achtung: Das Finanzlexikon ist urheberrechtlich geschützt und darf ohne die ausdrückliche Einwilligung lediglich zum privaten Gebrauch benutzt werden! Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec. Professor Dr. Eckehard Krah, Dipl.rer.pol. E-Mail-Anschrift: info@jung-stilling-gesellschaft.de https://de.wikipedia.org/wiki/Gerhard_Ernst_Merk https://www.jung-stilling-gesellschaft.de/merk/ https://www.gerhardmerk.de/

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