# Infrastrukturfonds (infrastructure fund)

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- Post ID: 582553
- Modified: 2022-10-15T09:13:56+00:00
- Language: de

## Definition

Wenn nicht anders definiert das Sondervermögen einer Kapitalverwaltungsgesellschaft, das teils aus öffentlichen Mitteln, teils durch Einlagen privater Wirtschaftssubjekte - in der Regel nur von Banken - gespeist wird, und in der deutschen Gesetzessprache Öffentlich-Privater Partnerschaftsfonds (ÖPP; publicprivate partnership fund) genannt. - Zweck eines solchen Fonds ist es in erster Linie, – bestimmte Vorhaben vor allem im Strassenbau sowie bei der Errichtung von Schulgebäuden und Sportstätten zu finanzieren und – darüber hinaus auch die erstellten Einrichtungen sachgerecht zu verwalten (to manage appropriately). – Siehe Public Private Partnerships. – Vgl. Jahresbericht 2006 der BaFin, S. 147 (Erleichterungen für ÖPP-Fonds), Jahresbericht 2007 der BaFin, S. 155 (Erleichterungen im Zuge des Investmentänderungsgesetzes). Achtung: Das Finanzlexikon ist urheberrechtlich geschützt und darf ohne die ausdrückliche Einwilligung lediglich zum privaten Gebrauch benutzt werden! Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec. Professor Dr. Eckehard Krah, Dipl.rer.pol. E-Mail-Anschrift: info@jung-stilling-gesellschaft.de https://de.wikipedia.org/wiki/Gerhard_Ernst_Merk https://www.jung-stilling-gesellschaft.de/merk/ https://www.gerhardmerk.de/

## Machine-readable

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