# Indexlohn (wage tied to cost-of-living index)

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- Modified: 2022-10-15T09:13:55+00:00
- Language: de

## Definition

Die Bindung der Bezüge aus Arbeitsleistung an den Preisindex der Lebenshaltung. Dadurch soll vermieden werden, dass Beschäftigte ihre gleich gebliebene Leistung mit minderem Geld vergütet bekommen und gegenüber Besitzern von Vermögenswerten benachteiligt werden. – Geldwertstabilität, Hypothekengewinnabgabe, Indexlohn, Kaufkraft-Ausgleich, Lohn-Preis-Spirale, Ölpreis-Ausgleich, Zweitrunden-Effekte. Achtung: Das Finanzlexikon ist urheberrechtlich geschützt und darf ohne die ausdrückliche Einwilligung lediglich zum privaten Gebrauch benutzt werden! Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec. Professor Dr. Eckehard Krah, Dipl.rer.pol. E-Mail-Anschrift: info@jung-stilling-gesellschaft.de https://de.wikipedia.org/wiki/Gerhard_Ernst_Merk https://www.jung-stilling-gesellschaft.de/merk/ https://www.gerhardmerk.de/

## Machine-readable

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