# Hybridkapital (hybrid capital)

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- Modified: 2022-10-15T09:13:54+00:00
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## Definition

Kapitalbestandteile, die sowohl Merkmale von Eigenkapital als auch von Fremdkapital aufweisen. Wegen ihrer Fähigkeit zur Verlustabsorption hat diese Kapitalform erhebliche aufsichtliche Bedeutung. Bis zum Inkrafttreten der Kapitaladäquanz-Richtlinie wurde Hybridkapital vor allem durch die Ausgabe von Genusscheinen und stillen Einlagen gebildet. Der neu gefasste § 10, Abs. 4 KWG gibt seit 2010 qualitative und damit kapitalformneutrale Anforderungen für die Anerkennung von Hybridkapital als Kernkapital bei Banken. – Siehe Gewinnbesteuerung, Hybridbank, Verlustabsorptionsfähigkeit. – Vgl. Jahresbericht 2010 der BaFin, S. 125 (durch die in Kraft getretene Kapitaladäquanz-Richtlinie wird die Anerkennungsfähigkeit hybrider Kapitalbestandteile als aufsichtliche Eigenmittel bei Instituten genauer bestimmt). Achtung: Das Finanzlexikon ist urheberrechtlich geschützt und darf ohne die ausdrückliche Einwilligung lediglich zum privaten Gebrauch benutzt werden! Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec. Professor Dr. Eckehard Krah, Dipl.rer.pol. E-Mail-Anschrift: info@jung-stilling-gesellschaft.de https://de.wikipedia.org/wiki/Gerhard_Ernst_Merk https://www.jung-stilling-gesellschaft.de/merk/ https://www.gerhardmerk.de/

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